Beitragsordnung

Beiträge ab 01.01.2018 (§ 14, Abs. 1):

Beitragsart Beitrag (pro Monat) Beitrag (pro Jahr)
Erwachsene/Firma ab 18 5,00 EUR 60,00 EUR
Kinder/Jugendliche bis 17 2,00 EUR 24,00 EUR
Sonderbeitrag 1,00 EUR 12,00 EUR
Familie 7,50 EUR 90,00 EUR
Zusätzlicher Förderbeitrag X EUR X EUR
  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten unserer Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag berechnet und ist für Neumitglieder, die im laufenden Jahr beitreten anteilig für jeden angebrochenen Mitgliedsmonat zu entrichten.
  3. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren Anfang Januar jeden Jahres. Das Mitglied hat für entsprechende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich.
  4. Eine Familie, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder, ist nur einfach stimmberechtigt.
  5. Der zusätzliche Förderbeitrag ist mit X gekennzeichnet, da dort ein höherer Beitrag zur Förderung entrichtet werden kann. Z.B. möchte eine Firma Mitglied werden und als Jahresbeitrag 100 Euro entrichten, dann ist dieser Betrag für das X einzusetzen.