Beiträge ab 01.01.2018 (§ 14, Abs. 1):
Beitragsart | Beitrag (pro Monat) | Beitrag (pro Jahr) | |
Erwachsene/Firma | ab 18 | 5,00 EUR | 60,00 EUR |
Kinder/Jugendliche | bis 17 | 2,00 EUR | 24,00 EUR |
Sonderbeitrag | 1,00 EUR | 12,00 EUR | |
Familie | 7,50 EUR | 90,00 EUR | |
Zusätzlicher Förderbeitrag | X EUR | X EUR |
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten unserer Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Beitrag wird als Jahresbeitrag berechnet und ist für Neumitglieder, die im laufenden Jahr beitreten anteilig für jeden angebrochenen Mitgliedsmonat zu entrichten.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren Anfang Januar jeden Jahres. Das Mitglied hat für entsprechende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich.
- Eine Familie, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder, ist nur einfach stimmberechtigt.
- Der zusätzliche Förderbeitrag ist mit X gekennzeichnet, da dort ein höherer Beitrag zur Förderung entrichtet werden kann. Z.B. möchte eine Firma Mitglied werden und als Jahresbeitrag 100 Euro entrichten, dann ist dieser Betrag für das X einzusetzen.